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Das kleinformatige Fachwerkhaus aus dem ersten Drittel des 18. Jhs. ragt, allein stehend, weit in den Straßenraum hinein und setzt so einen wichtigen städtebaulichen Blickpunkt. Das Fachwerkgerüst ist regelmäßig konstruktiv aus 3/4-Streben an Eck- und Bundständern gefügt. Links neben dem Wohnhaus befindet sich eine ehemalige Scheune in Ständerkonstruktion, die nach einem Umbau heute als Wohnraum genutzt wird. Beide Gebäude, Fachwerkwohnhaus und dazugehöriger Wirtschaftsbereich, sind aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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