Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Deutlich von der Straße abgesetzt befindet sich auf ansteigendem Terrain ein Wohnhaus aus dem Ende des 18. Jhs. mit einer im Ort nicht wieder anzutreffenden Fachwerkkonfiguration: die Eckständer werden von K-Streben aus starken Hölzern besetzt, die Bundständer von 3/4-Streben mit zweifachem Riegel arretiert. Abgeschlossen wird das Haus von einem Krüppelwalmdach. Wenig abgesetzt befindet sich ein Gesindehaus aus der gleichen Bauzeit. Dessen Fachwerkgefüge des zweigeschossigen Gebäudes setzt sich aus 3/4-Streben und kurzen Fußstreben im Brüstungsbereich zusammen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |