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Über dem Türsturz des Wohnhauses befindet sich ein Wappenfeld mit einer inschriftlichen Datierung in das Jahr 1890. Das Fachwerkgerüst des traufständig erschlossenen Gebäudes in zwei Geschossen und aufgesetztem Kniestock ist mit seinen regelmäßig gesetzten 3/4-Streben zeittypisch entwickelt. Erhalten ist eine Tür aus der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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