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Die Gesamtanlage des Ortes Albshausen umgrenzt die ursprüngliche Bebauung des Dorfes, deren ungestörte Anordnung die historische Siedlungssituation noch heute vergegenwärtigt. Um den Angerplatz mit seiner Fachwerkkirche sind die sie umgebenden Hofanlagen dicht gedrängt in kreisförmiger Anordnung gestaffelt. Teil dieser Bebauung ist auch, hier wohl aus Schutzgründen, der Schafstall, der wegen des störungsfreien Austriebs der Tiere gewöhnlich am Ortsrand angesiedelt wurde.
Albshausen stellt sich in seiner Ortsstruktur als kaum entstellte historische Ansiedlung dar. Daher wurde eine Gesamtanlage aus sozialgeschichtlichen Aspekten ausgewiesen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |