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Am Nordrand des Dorfes setzt ein Fachwerkwohnhaus über leicht erhöhtem Terrain einen weit einsehbaren Blickpunkt. Dazu trägt sein ortsuntypisches Fachwerkgerüst bei, das von K-Streben an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen verfestigt wird. Aus der Bauzeit, die um 1800 anzusiedeln ist, stammt das abschließende Krüppelwalmdach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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