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In der Blickachse der in den Ort hineinführenden Straße erhebt sich das traufständig erschlossene, mit einem hohen Sockel versehene Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage aus der Mitte des 19. Jhs. Das Fachwerkgerüst des Hauses wird in beiden Geschossen von Stockwerkstreben in den Eckgefachen derart verfestigt, dass ein regelmäßiges Aufrissraster entsteht. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Erwägungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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