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Traufständig zu der im zentralen Ortsbereich befindlichen Freifläche wurde um 1700 ein Streckhof in einem selten anzutreffenden Fachwerkgefüge erbaut. Im Erdgeschoss wird das Gerüstraster von gebogenen 3/4-Streben geprägt, im Obergeschoss von K-Streben mit leicht gebogenen Kopfbändern. Rechtsseitig ist eine jüngere Fachwerkkonfiguration aus dem 19. Jh. sichtbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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