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Am nördlichen Rand der historischen Ortslage befindet sich ein weit sichtbarer, dreiseitig erschlossener Hof von städtebaulich dominanter Präsenz. Das Wohnhaus, ein Gebäude in konstruktivem Fachwerkraster und einer zweiläufigen Sandsteintreppe, stammt aus dem Jahr 1845. Dem Wohnhaus angeschlossen ist ein Stall. Die übrigen Wirtschaftsgebäude des Hofes scheinen wenig älter als das Hauptgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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