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Am Ortseingang setzt eine dreiseitige Hofanlage einen städtebaulichen Merkpunkt, der für das Ortsbild von weit sichtbarer Bedeutung ist. Die Gebäude aus dem Ende des 19. Jhs. sind in ihrer historischen Bausubstanz nahezu ungestört erhalten. Rechtsseitig befindet sich das zweigeschossige Wohnhaus mit aufgesetztem Kniestock über hohem Sockel, dessen Fachwerkgerüst von Stockwerkstreben verfestigt wird. Eine Scheune setzt die Hofanlage rechtwinklig vom Wohnhaus abknickend fort; die Stallungen erheben sich gegenüber dem Wohnhaus. Beide Wirtschaftsgebäude wurden in konstruktivem Fachwerkverband mit Backsteinausfachung erbaut. An der Einfahrt in den Hof sind Torpfosten aus der Bauzeit erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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