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Hart an die Straße grenzendes, traufständiges Fachwerkwohnhaus aus der Zeit um 1700 mit 3/4-Streben in beiden Geschossen, im Brüstungsbereich des Obergeschosses gegenläufige Fußstreben. Links angeschlossen ist eine Scheune mit hoher Tordurchfahrt. Als typisches Beispiel eines kleinbäuerlichen Hofes ist diese Baugruppe schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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