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Kleinmaßstäbliches, um 1800 erbautes Wohnhaus, das sich traufständig zur Straße hin entwickelt. Über einer hohen Sockelzone erwächst eine schlichte Fachwerkkonfiguration aus 3/4-Streben mit doppelter Verriegelung an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen. Rechts angeschlossen befindet sich eine Scheune mit Tordurchfahrt. Als typisches Beispiel eines kleinbäuerlichen Hofes ist diese Baugruppe schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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