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Gegenüber der Einfahrt - gemeint ist die Ermschwerder Straße - in den Ort setzt eine Hofanlage aus dem Ende des 18. Jhs. mit einer ins Jahr 1793 bezeichneten Scheune einen wichtigen städtebaulichen Merkpunkt. Das Fachwerkgerüst des Kernbaues, der zum Gänsemarkt traufständig erschlossene Teil, ist regelmäßig strukturiert. (Das in nördlicher Richtung folgende Wirtschaftsgebäude wird unter Steinweg 1a geführt.)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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