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Abseits der Durchgangsstraße wurde im Jahr 1793 ein giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem Sockel erbaut. Dessen regelmäßiges Fachwerkgefüge setzt sich aus 3/4-Streben mit doppeltem Riegel an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen zusammen. Die traufseitige Dachhälfte des abschließenden Krüppelwalmdaches verfügt über ein Zwerchhaus mit Einflugloch.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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