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Neben der bereits beschriebenen Hofanlage Kampstraße 2 befindet sich ein markantes Backsteingebäude mit auffallend hohen Segmentbogenfenstern und Tordurchfahrten. Diese ehemalige Schmiede ist als eines der wenigen erhaltenen Exemplare dieser Baugattung im Kreisgebiet aus sozialgeschichtlichen Aspekten als schützenswertes Kulturdenkmal aufzulisten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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