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Zusammen mit dem Haus Kirchplatz 7 eine Baugruppe bildendes Tagelöhnerhaus mit markanter städtebaulicher Funktion direkt neben der Kirche. Der Kern des Gebäudes datiert um 1730, wie die Mannfiguren mit eng zusammenstehenden Hals- und Brustriegeln ausweisen. Ebenso zeittypisch ist der weit vorkragende Geschossüberstand mit kräftig artikulierten Balkenköpfen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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