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Im Ortskern Dohrenbachs wurde eine Gesamtanlage ausgewiesen, die sich durch eine dichte historische Bebauung auszeichnet. Der erhaltene Bestand von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden umfasst eine Bauzeit, die sich vom späten 16. Jh. bis in die Mitte des 19. Jhs. erstreckt. Besonders bemerkenswert ist die dichte Bebauung in unmittelbarer Nähe der über aufsteigendem Terrain errichteten Kirche mit einem Wohnhaus aus dem späten 16. Jh. - Kirchweg 4 - sowie dem städtebaulich markanten, ehemaligen Pfarrhaus - Kirchweg 11 - aus dem frühen 19. Jh. Zu Beginn der parallel zum Kirchweg verlaufenden Rainstraße setzt eine groß dimensionierte Hofanlage einen städtebaulichen Akzent.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |