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Im Verlauf der örtlichen Durchgangsstraße erhebt sich eine städtebaulich wichtige Hofanlage mit einem giebelständigen Wohnhaus, dessen Fachwerkgefüge von Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern in beiden Geschossen arretiert wird. Die Fußstreben sind mit einer leichten Krümmung versehen. Daher scheint eine Bauzeit um 1770 wahrscheinlich. Als repräsentativer Schmuck befindet sind an den Eckständern ornamentaler Flachschnitzdekor. Rechtwinklig abknickend folgt eine Scheune mit Durchfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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