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Das traufständig erschlossene Wohnhaus in zwei Geschossen, ein ehemaliger Streckhof, weist eine regelmäßig gefügte Fachwerkkonfiguration auf, die um 1770 zu datieren ist. Kenntlich ist die Bauzeit an den Mannfiguren, deren Fußstreben merklich abknicken. Auf Grund des einheitlichen Gerüstgefüges setzt das Haus im Verlauf des Straßenzuges einen deutlichen städtebaulichen Merkpunkt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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