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Der ehemalige Gerichtsplatz von Dohrenbach befindet sich im Ortsmittelpunkt an derjenigen Stelle, wo sich Bilstein-, Ringkopf- und Rainstraße kreuzen. Die Anlage besticht durch die nahezu ungestört erhaltene, kreisförmige Ummauerung von etwa 1 m Höhe und einem Durchmesser von ca. 7 m. Insgesamt drei Durchgänge gewähren Zugang in das Innere, das von einer Linde besetzt ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |