Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das sogenannte „Haus Hüffe II“ wurde ursprünglich als Wohnhaus für Herrn H. Henninger errichtet. Es stammt aus den 60er oder 70er Jahren des 19. Jahrhunderts. Die durch Putzfaschen bewerkstelligte Aufteilung der fünfachsigen Straßenfassade in drei Felder, die beiden äußeren nach oben abgeschlossen durch einen Zahnschnitt, folgt noch einer klassizistischen Bautradition. Die Giebelgauben wurden 1892 ergänzt. Das Gebäude repräsentiert sehr anschaulich die bauliche Entwicklung aus der Frühzeit Nauheims als Kurstadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |