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Den Beginn des aufsteigenden Straßenzuges besetzt eine Hofanlage, deren Wirtschaftsgebäude wesentlich zum Ortsbild beiträgt. Die Scheune aus dem frühen 19. Jh. entwickelt sich über rechteckigem Grundriss in einer Ständerkonstruktion mit hohen Fußstreben und kurzen Kopfbändern an den Eckständern. Rechts ist dem Fachwerkgefüge ein massiver Stalltrakt eingefügt. Die Scheune ist aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |