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In unmittelbarer Nachbarschaft des den Ort durchfließenden Baches befindet sich ein stattliches Fachwerkgebäude - vermutlich das Wohnhaus einer ehemaligen Mühle - aus dem Ende des 18. Jhs. in einem einfachen, regelmäßig abgezimmerten Fachwerkgefüge, das sich aus 3/4-Streben mit einfacher Verriegelung an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben an den Bundständern zusammenfügt. Das Haus ist auf Grund seiner ungestörten Bausubstanz und seiner exponierten Lage Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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