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Giebelständig zur Straßenführung entwickeltes Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen mit einem asymmetrischen Fachwerkgefüge, das auf eine bewegte Baugeschichte hinweist. Der bauliche Kern des Hauses datiert um 1700, kenntlich an den merklich gebogenen 3/4-Streben im Untergeschoss. Trotz massiver Eingriffe in die historische Bausubstanz ist das Gebäude auf Grund seiner exponierten Lage am Beginn des Straßenzuges Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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