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Am 19.11.2019 wurde das Wohnhaus mit dem Nebengebäude zum Abbruch frei gegeben. Nach erfolgtem Abbruch, ist das Gebäude zu löschen.
Zweigeschossiges Wohnhaus in konstruktiver Fachwerkkonfiguration aus 3/4-Streben an den Eck- und Bundständern. Ein Geschossüberstand ist an dem traufständig erschlossenen Haus kaum ausgebildet. Das zum Mühlenkomplex - Wilhelmshäuser Straße 21 - gehörige Gebäude ist aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |