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Im hinteren Bereich der Parzelle befindet sich, einsichtig von der Kirchstraße, eine datierte Scheune aus dem Jahr 1737. Das hohe Gebäude erhebt sich in einer Rähmkonstruktion mit klar gegliedertem Fachwerkgefüge, das von 3/4-Streben zusammengehalten wird. Als ein in seiner Bausubstanz kaum gestörtes Wirtschaftsgebäude aus dem frühen 18. Jh. ist die Scheune als schützenswertes Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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