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An der Einfahrt in die Kirchstraße erhebt sich ein Streckhof aus der Mitte des 18. Jhs. in einer konstruktiven, schmucklosen Fachwerkkonfiguration, die sich aus Mannfiguren mit leicht gebogenen Fußstreben und an der Giebelseite eingestellten 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln zusammensetzt. Auf Grund seiner ortsbildprägenden Größe ist das Gebäude aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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