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Den westlichen Abschluss der historischen Ortslage vergegenwärtigt im Verlauf der Durchgangsstraße eine ehemalige Mühle aus dem frühen 19. Jh. in zwei Geschossen über annähernd quadratischem Grundriss mit regelmäßig abgearbeitetem Fachwerkgerüst. Dieses besteht aus 3/4-Streben mit doppeltem Riegel an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen. Erhaltenswert ist eine Sandsteintreppe sowie das historische Hofpflaster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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