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Die Bausubstanz des traufseitig erschlossenen Streckhofes stammt aus dem Ende des 16. Jhs. Kenntlich wird das hohe Alter des Gebäudes an den Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben an den Eck- und Bundständern sowie den breiten gepfeilten Bändern an der Unterkante der Schwelle und den Füllhölzern. Als ein wichtiger Bestandteil der historischen Bebauung entlang der Durchgangsstraße ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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