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Zweigeschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Dach, 1902 für Frau A. Knollmann errichtet; auch wenn das Gebäude nicht mehr ganz in seiner ursprünglichen Form erhalten ist, vermittelt es doch noch sehr schön die an der Renaissance orientierte Gestaltung. Aus der übrigen Bebauung der Süd-Seite der Parkstraße sticht das Haus so mit seinem baukünstlerischen Anspruch hervor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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