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Über dem Scheitelpunkt zweier spitzwinklig zusammenlaufender Gassen befindet sich ein kleinformatiges Fachwerkgebäude aus dem späten 17., frühen 18. Jh. in konstruktivem Gerüstraster ohne ausgebildete Fachwerkfiguren. Auf Grund seiner kurios anmutenden Lage und seiner geringen Größe bildet das Haus einen deutlichen Merkpunkt in der Baulandschaft des Ortes, daher Kulturdenkmal aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |