Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Jenseits der kleinmaßstäblichen Bebauung rund um die Kirche erstreckt sich der ehemalige Hof der Familie von Buttlar, ein weit ausgedehnter Komplex mit besonders groß dimensionierten Ställen im Verlauf des Poppenteiches. Das Wohnhaus erhebt sich in drei Geschossen in konstruktivem Fachwerkgefüge im nordöstlichen Bereich des parkartigen Grundstückes. Das abschließende Krüppelwalmdach sowie die Fachwerkkonstruktion aus 3/4Streben mit doppeltem Riegel weist auf eine Bauzeit um 1800. Aus dieser Zeit stammen auch die Stallungen, die hier das Ortsbild maßgeblich mitbestimmen. Besonders eindrucksvoll ist ein aufgesetzter Dachreiter über einem Kuhstall. Auf diesen folgt an der Ecke zur Blickershäuser Straße ein Schafstall.
Zugang zum Hof bietet im Verlauf der Blickershäuser Straße ein zweifach geöffnetes Portal. Daneben schließt ein älteres Wohnhaus an, dessen Fachwerkkonstruktion aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben im Brüstungsbereich besteht. Erhalten hat sich der Rest eines rundbogigen Türgewändes mit einer Datierung aus dem Jahr 1738.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |