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Gegenüber dem von Buttlarschen Gut befindet sich ein ehemaliges Tagelöhnerhaus aus dem Ende des 18. Jhs. in regelmäßiger Abzimmerung, die sich aus 3/4-Streben in beiden Geschossen rekrutiert. Besonders auffällig ist die enge Staffelung der Riegel. Im Brüstungsbereich des Obergeschosses reihen sich Fußstreben aneinander, deren Ausrichtung in der Fassadenmitte wechselt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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