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Aus dem ersten Drittel des 17. Jhs. stammt ein mit seiner Giebelseite hart an die Straße grenzendes Wohnhaus in schlichter Fachwerkkonstruktion, bestehend aus 3/4-Streben mit einfacher Verriegelung an Eck- und Bundständern. Besonders bemerkenswert ist die Bruchsteinmauer eines Vorgängerbaues, die an der Südwand der ehemaligen Burgmühle in das Haus integriert wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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