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In Hinterhoflage befindliche dreiflügelige Hofanlage, mit Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden. Aufgrund der Konstruktion des Dachstuhls (verblattete Holzverbindungen) kann das Wohnhaus auf die Zeit kurz nach Ende des Dreißigjährigen Krieges datiert werden. Das Wohnhaus aus der Mitte des 17. Jhs. ist gemeinsam mit seinen Nebengebäuden aus orts geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |