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Am südlichen Rand der historischen Ortslage befindet sich ein traufständig erschlossenes Doppelwohnhaus aus der Mitte des 18. Jhs. in zwei Geschossen über angedeutetem Steinsockel. Der Fachwerkverband besteht aus 3/4Streben mit Brustriegeln an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen. Auf Grund der gut erhaltenen Substanz der Fachwerkkonstruktion ist die ehemalige Mühle Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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