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Um 1750 wurde dieses großzügig dimensionierte Fachwerkwohnhaus in einem regelmäßigen Gefügeschnitt erbaut. Das städtebaulich Akzente setzende Fachwerkgerüst des Gebäudes fügt sich aus 3/4-Streben mit Brustriegeln an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen zusammen, verzichtet wurde auf jegliche Art von Schmuckformen.
Angeschlossen sind dem Wohnhaus mehrere Wirtschaftsgebäude, die, ebenso wie die Einfriedung des Grundstückes Kulturdenkmäler sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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