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Abseits des Ortskerns erhebt sich, wenig entfernt vorn Hungershäuser Bach, ein giebelständig erbautes Wohnhaus einer Hofanlage mit einer inschriftlich datierten Schwelle aus dem Jahr 1796. Aus dieser Zeit stammt das regelmäßig abgearbeitete Fachwerkgerüst des Hauses aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen, zum Teil mit leicht gebogenen Fußstreben. Das Haus wird von einem Krüppelwalmdach abgeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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