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Am südöstlichen Ortsrand befindet sich der als Sachgesamtheit anzusprechende Gutshof der von Buttlar. Mehrere Wohn- und Wirtschaftsgebäude umgrenzen einen rechteckigen Hof, wenig abseits befinden sich einige weitere zugehörige Wirtschaftsgebäude. Im Zentrum der Anlage erhebt sich das 1551 erbaute Herrenhaus in drei Geschossen. Eine Art Sockelzone vergegenwärtigt das massive Untergeschoss, dessen vorgelagerte zweiläufige Eingangstreppe zu einem Renaissanceportal heraufführt, das von einem Wappen der von Buttlar und Boyneburg, bez. 1616, bekrönt wird. Spätgotisch historisierende Vorhangbögen öffnen die Fenster des Untergeschosses.
Auf diese steinerne Sockelzone folgen zwei Obergeschosse in eindrucksvoller Fachwerkkonfiguration. An den Eck- und Bundständern findet sich eine Vorform der im Hausbau des späten 16. und 17. Jhs. häufig anzutreffenden Mannfigur mit überblatteten Kopf- und Fußstreben. Hier nun sind die Streben nicht miteinander verbunden, sondern berühren sich lediglich an dem zu sichernden Ständer. Der Brüstungsbereich wird von einem Geflecht sich kreuzender Fußstreben derart verwoben, dass ein Rautenmuster entsteht. An der Rückseite des Gebäudes befindet sich der Treppenturm, der die einzelnen Geschosse zugänglich macht.
Zu Seiten des Kernbaues befinden sich kleinere, z.T. nicht fertig gestellte Anbauten aus dem späten 16. bzw. frühen 17. Jh.
Links angeschlossen erhebt sich ein Seitenflügel aus dem Jahr 1801 in konstruktivem Fachwerkraster aus doppelt verriegelten 3/4-Streben an den Eck- und Bundständern in beiden Fachwerkgeschossen über steinernem Untergeschoss.
Vom Wohntrakt wenig abgesetzt erhebt sich an der rechten Seite ein massiv erbauter Kuhstall aus der ersten Hälfte des 18. Jhs., dessen Obergeschoss mit einer Fachwerkkonstruktion des 19. Jhs. versehen ist. Daneben befindet sich ein Gesindehaus, dahinter eine Scheune in Fachwerkkonstruktion aus dem frühen 18. Jh. Erreichbar werden die Gebäude über eine Sandsteinbrücke mit segmentbogigem Durchlass, die Bestandteil der Sachgesamtheit ist.
Gegenüber dem Gut erhebt sich auf der jenseitigen Straßenseite ein ehemaliger, heute in seiner historischen Substanz überformter Marstall in massivem Mauerwerk. Er ist ebenso wie die vorab beschriebenen Baulichkeiten Teil der Sachgesamtheit, die aus städtebaulichen, geschichtlichen und künstlerischen Aspekten schützenswert ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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