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An die den Ort durchquerende Durchgangsstraße grenzt eine zu Wohnzwecken umgebaute Scheune, die ursprünglich mit zum Bestand der Wirtschaftsgebäude des Gebäudes „In der Grund 2" gehörte. Das Gebäude wurde in einer Rähmkonstruktion mit hohem Unter- und flachem Obergeschoss abgezimmert. Die Gefache des Untergeschosses sind mit Bruchsteinmauerwerk gefüllt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |