Gut Stiedenrode Barockscheune
Gut Stiedenrode Scheune am Herrenhaus
Gut Stiedenrode
Gut Stiedenrode Gartenpavillon
Gut Stiedenrode Scheune
Gut Stiedenrode Barockscheune
Gut Stiedenrode
Gut Stiedenrode Herrenhaus-Portal
Gut Stiedenrode
Gut Stiedenrode Herrenhaus
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Werra-Meißner-Kreis
Witzenhausen
Ermschwerd
  • Stiedenrode 1
  • Über der großen Wiese
  • Stiedenrode 3
  • Im Kleinen Feld
Gut Stiedenrode
Flur: 3
Flurstück: 18/6, 73/10

Am Abzweig der B 80 nach Ziegenhagen befindet sich das Gut Stiedenrode. Die Gebäudegruppe besteht aus dem herrschaftlichen Fachwerkwohnhaus, mehreren Wirtschaftsgebäuden und einem kleinen Gartenpavillon.

Das Wohnhaus ist wenig von der Straße abgesetzt in einem parkartigen Grundstück angesiedelt. Am Fachwerkgefüge des Hauses sind zwei Bauphasen zu erkennen: links der ältere Teil mit markanten, leicht gebogenen 3/4-Streben an den Eckständern, im Brüstungsbereich einfache Streben, bzw. Andreaskreuze. Hier ist die Bauzeit um 1680 anzusetzen. Rechts kam etwa 50 Jahre später ein weiterer Gebäudeabschnitt mit stark gebogen, mit Brustriegeln versehenen Streben an den Eckständern hinzu, im Brüstungsbereich finden sich hier sporadisch eingestellte Stiele. Die Schwelle des alten Hausteiles wird von einer Inschrift hervorgehoben, der jüngere Bereich wird von eingelegten Taubändern akzentuiert.

Ganz besonders erwähnenswert ist eine hohe Scheune aus der Mitte des 18. Jhs. in einer Fachwerkkonstruktion aus starken Hölzern über einem Bruchsteinsockel. Das Fachwerkgefüge besteht aus hohen Streben an den Eckständern und zusätzlich eingestellten Kopfbändern. Die Giebelseite wird von einem hohen Portal geöffnet.

Neben und hinter dem Wohnhaus befinden sich jüngere Wirtschaftsgebäude, wenig abseits davon im östlichen Bereich des Grundstückes ein Gartenhäuschen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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