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Giebelständig zur Straße orientiertes Fachwerkwohnhaus aus dem späten 18. Jh. Die genannte Bauzeit ist ablesbar am abschließenden Krüppelwalmdach sowie den 3/4-Streben mit zweifachem Riegel an der Giebelseite; dort im Brüstungsbereich einfach konvergierende Fußstreben. Die traufseitige Eingangsseite ist mit Blechplatten beschlagen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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