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Als riegelartiger Abschluss der historischen Bebauung des Straßenzuges setzt dieser Streckhof aus dem Ende des 18. Jhs. einen ortsbildprägenden Merkpunkt. Das Fachwerkgerüst des Hauses rekrutiert sich aus 3/4-Streben und versteifenden Brustriegeln an den Eck- und Bundständern. Angeschlossen sind linksseitig ein Lagergebäude und ein Schweinestall.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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