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Den südlichen Beginn der historischen Ortslage veranschaulicht ein traufständig erschlossenes Doppelhaus aus dem Jahr 1741 mit einer vorzüglich erhaltenen, dichten Fachwerkkonfiguration, die sich aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an Eckständern in beiden Geschossen mit leicht gebogenen Fußstreben rekrutiert. Der mittige Bundständer wird von eingelegten Kopf- und Fußknaggen arretiert. Rechts Stall-Scheune-Trakt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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