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Über einem fast geschosshohen massiven Sockel erhebt sich über annähernd quadratischen Grundriss ein zweigeschossiges Wohngebäude aus dem 18. Jh. Die schlichte Fachwerkkonstruktion wird von leicht gebogenen Stockwerkstreben zusammengehalten. Wegen seiner unüblichen Aufrissstruktur und der exponierten Lage ist das Gebäude ein Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |