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Typisch hakenförmig erschlossene Hofanlage in diesem Teil des Straßenzuges mit giebelständigem Wohnhaus und in der Tiefe der Parzelle abknickenden Wirtschaftsgebäuden. Das Wohnhaus mit einem regelmäßig abgezimmerten Fachwerkverband aus 3/4-Streben und einfachen Riegeln an Eck- und Bundständern in beiden Geschossen ist inschriftlich in das Jahr 1769 datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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