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Als Teil der dichten Zeilenbebauung erhebt sich eine interessante Hofanlage aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. Das giebelständig eingestellte Wohnhaus mit abschließendem Krüppelwalmdach weist eine typische Fachwerkkonstruktion aus 3/4-Streben mit angezapften Riegeln an den zu versteifenden Ständern auf. An der Giebelseite fungieren zusätzliche eingestellte, geschosshohe Stiele als Schmuckmotiv. Im hinteren Bereich besetzen abknickende Wirtschaftsgebäude die Parzelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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