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Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage in unmittelbarer Nähe der innerörtlichen Kreuzung in einem Fachwerkgerüst aus dem Ende des 17. Jhs. mit zeittypisch gebogenen 3/4-Streben in beiden Geschossen. Mehrere spätere Umbauphasen sind anhand des übrigen Fachwerkgefüges ablesbar. Schmuckformen sind nicht ausgebildet. Wegen seiner interessanten Baugeschichte und der exportierten Lage ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |