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Im innerörtlichen Kreuzungsbereich an der Alten Brückenstraße setzt ein in das Jahr 1813 datiertes Wohnhaus einen wichtigen städtebaulichen Merkpunkt. Die zeittypische Fachwerkkonfiguration setzt sich aus 3/4-Streben mit Brustriegeln an den Eckständern zusammen. An der traufseitigen Schaufassade reihen sich dicht gedrängt stehende Stiele im Brüstungsbereich aneinander. In das abschließende Krüppelwalmdach ist ein breites Zwerchhaus eingestellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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