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Im Zuge der örtlichen Durchgangsstraße erhebt sich eine markante, hakenförmig erschlossene Hofanlage mit einem giebelständig entwickelten Wohnhaus aus der Mitte des 18. Jhs. Dessen regelmäßig gebildetes Fachwerkgefüge besteht aus leicht gebogenen 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen. Rechts angeschlossen ist ein Stall-Scheune-Trakt jüngeren Datums.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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