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Abseits der Durchgangsstraße befindet sich in einer Stichgasse ein kleinformatiges Tagelöhnerhaus aus dem Jahr 1762. Dessen Fachwerkgerüst besteht im Untergeschoss aus Mannfiguren mit gebogenen Fußstreben, im Obergeschoss aus 3/4-Streben mit Brustriegeln. Das Haus ist aus städtebaulichen und architekturgeschichtlichen Aspekten als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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